Allgemeine Geschäftsbedingungen von BEAMER FUN LED Verleih
- Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit BEAMER FUN LED VERLEIH, Mike Fernschild, Wustrower Str. 1, 13051 Berlin (nachfolgend Vermieter), verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Vermieters haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
- Vertragsabschluss
Angebote des Vermieters sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Vertragsabschlüsse kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
- Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Verschickung der Mietgegenstände bzw. bei Abholung in der Ausgabestelle und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden in der Ausgabestelle. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Rückholung. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen.
Die Mindestmietgebühr liegt bei einem Tagessatz, auch wenn Mietgegenstände nur stundenweise genutzt werden. - Preise und Kautionen
Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive Verpackung und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Vermieter aktualisiert die Preis-Datenbank so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert er den Käufer und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab.
Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Mietgegenstände inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt.
Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so kann der Vermieter die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet.
Der Kunde haftet bei Rückgabe defekter Mietgegenstände maximal mit der gesamten Kaution. Darüber hinaus kann der Vermieter nur dann Schadenersatz verlangen, wenn der Kunde die Defekte durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbei geführt hat. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten, sofern der Mieter nicht selber innerhalb von 7 Tagen für Ersatz sorgt.
- Pflichten des Mieters
Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Mietgegenstände diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen. Insbesondere hat er die Bedienungsanleitungen und Checklisten, die den Mietgegenständen beigelegt sind, zu beachten. Geräte dürfen nicht geöffnet werden bzw. das Schutzsiegel darf nicht gebrochen werden. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen und Zubehör. Nicht vom Mieter zu vertreten sind technische Defekte beim gewöhnlichen Gebrauch der Mietgegenstände. Die Mietgegenstände sind inklusive Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
- Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind dem Vermieter unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Mietgegenstände auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgegenständen zu beheben oder andere, gleichartige Mietgegenstände zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung des Vermieters (per Telefon, Fax oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der anvisierte Vertrag aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht zustande kommt. Schadenersatzansprüche (direkte und Folgeschäden) sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
- bei Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden
- bei Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Mietgegenstände von Vormietern
- bei unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung
- bei Auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes
Jeder sich in diesen Bereichen ergebende Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne wird nicht vom Vermieter ersetzt.
Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Veranstalters bzw. Mieters.
Der Mieter kann auch keine Ansprüche aus Verwendungen auf die Mietgegenstände geltend machen. Bei nicht vom Mieter zu verantwortender Funktionsuntüchtigkeit von Mietgegenständen wird der entrichtete Mietpreis erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vermieter die zur Verfügungstellung von Ersatz nicht gewährleisten kann. Dies ist dem Mieter bekannt. Ein entsprechender Anspruch des Mieters auf Austausch des defekten Mietgegenstands am konkreten Tag besteht daher nicht. Dem Mieter wird lediglich der bereits entrichtete Mietpreis erstattet.
Der Mieter hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung zu tragen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietgegenstände, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, sind vom Mieter nicht zu vertreten.
- Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben in bar bei Abholung der Waren, zu erfolgen.
Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.
- Datenschutz
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Eine Verwendung der Daten zur Eigenwerbung oder zu Marketingzwecken wird vom Vermieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Mieters vorgenommen.
- Sonstiges
Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters in Berlin. Für die auf der Basis dieser Geschäftsbeziehungen zustande kommenden Verträge gilt ausschließlich Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Vertragspartner Kaufmann wie der Vermieter ist oder juristische Person des öffentlichen Rechts.